Zuständigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen

Die schulpsychologische Beratung ist freiwillig, kostenlos, neutral und streng vertraulich.

Die Zuordnung der zuständigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu ihren Schulen finden hier:

Grundschulen – Stadt Bayreuth Grundschulen – Landkreis Bayreuth Mittelschulen






Besondere Aufgaben des schulpsychologischen Dienstes

Die folgenden (kritischen) Beratungssituationen sind unabhängig von der obigen Schulzuweisung dem Aufgabengebiet des Beratungsrektors zuzurechnen.


Krisen und Krisenintervention

Selbstverletzendes Verhalten, Missbrauch, Gewaltandrohungen, vollzogene Gewalt, Suizidandrohungen, Suizidversuche, schwere Schulwegunfälle, Tod eines Schülers/einer Lehrkraft.


Lehrergesundheit und Coaching

Schulpsychologische Beratung, Supervision, Coaching, Burnout-Prophylaxe, Selbstwertstabilisierung, „Nein-Sagen“ lernen, Zeitmanagement

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